Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für dieses und alle Folgegeschäfte mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass es sich um
Individualabreden handelt oder ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Unsere Bedingungen gelten
spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Kunden als angenommen. Abweichungen durch
Individualabrede bedürfen beiderseits der Schriftform.
2. Angebot und Preis
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht,
Porto, Versicherung und sonstigen Versand- und Lieferkosten ab Lager Reichshof-Wildbergerhütte.
3. Lieferung und Lieferzeit
a) Sollte der ALD – AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH aus einem von ihr zu vertretenden Grunde die Lieferung
unmöglich sein, oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Kunde bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit
Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendungen gelieferter Ware ohne unser
vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen.
Transportkosten und Transportgefahr trägt in diesem Fall der Kunde. ALD – AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH ist
zu Ersatzlieferung oder Leistung im funktionsgleichen Umfang ohne Minderung der Miete/Gage berechtigt.
b) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von
hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich
machen, sowie alle Fälle höherer Gewalt, befreien die ALD – AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Miet- oder Kaufvertrag. Solche
Ereignisse berechtigen die ALD – AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH von dem Vertrag ganz, oder teilweise
zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.
4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Bahn, Post
oder Spedition. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des
Kunden. Sobald wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies
nur für Rechnung und auf Kosten des Kunden.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt rein netto zahlbar.
6. Mängel und Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei
offensichtlichen Mängeln muss die Rüge bis spätestens 14 Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen.
Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Kunde des Rügerechts verlustig und kann
Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir
nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde ist zur
Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.
7. Eigentumsvorbehalt
An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller
unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres
Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des
Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Der Kunde ist
verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung
oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur
Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns
gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter
veräußern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Kunden
das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem
Kunden erwachsene Forderung gegen dessen Kunden, die uns allein zusteht. Die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Kunden bleibt uns im Übrigen vorbehalten. Solange
die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Kunden ist haben wir Zutrittsrecht zu den von uns
gelieferten Waren. Erfolgt bei Vermietungen die Zahlung nicht wie vereinbart, hat der Vermieter das Recht,
seine Dienstleistung zu verweigern. Der vereinbarte Preis wird aber weiterhin
erhoben.
8. Besondere Vereinbarung bei Vermietung
a) Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne
Mängel übernommen hat. Der Kunde ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die
Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Kunde verpflichtet
sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch
normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Kunde. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer
und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder dessen Beauftragte. Die ALD –
AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH gewährleistet dem Kunden den technisch funktionsfähigen Zustand der
Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der
Vermieter keine Haftung. Der Kunde verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommen Zustand, am
vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige
Rückgabe des Materials verpflichtet den Kunden zum Ersatz des der ALD – AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH
daraus entstandenen Schadens. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere
Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Kunde
die Kosten wie folgt:
a. Ab 30 Tagen vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Miete/Gage.
b. Ab 14 Tagen vor der Veranstaltung 80% der vereinbarten Miete/Gage.
c. Ab 7 Tagen vor der Veranstaltung 95% der vereinbarten Miete/Gage.
d. Ab Aufbaubeginn 100% der vereinbarten Miete/Gage.
e. Ausgenommen hiervon ist schuldhaftes Verhalten der ALD – AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH. Der
Mietfaktor ergibt sich aus den Veranstaltungs- oder Miettagen.
b) Der Kunde garantiert, die notwendigen Voraussetzungen für die reibungslose Installation und den Betrieb der
Anlagen zu schaffen, insbesondere die Bereitstellung der geforderten Stromversorgung, der notwendigen und
freien Stell- und Parkflächen für Gerät und Personal, sowie für dessen Sicherheit, die Funktionstüchtigkeit und
Sicherheit von Einbauten in den Veranstaltungshallen, wie Zügen, Hängepunkten, Kabelschächten etc., sowie
nach Vereinbarung die Bereitstellung von Fachkundigen Auf- und Abbauhelfern in ausreichender Anzahl. Bei
Nichterfüllung zahlt der Kunde den Zusatzaufwand. Sollte es sich bei besagter Veranstaltung um eine
Freiluftveranstaltung handeln, hat der Kunde für einen professionellen Wetterschutz der Bühnen, der
Lautsprecherstellplätze sowie des Mischpultplatzes zu sorgen. Ist dieser Wetterschutz nicht vorhanden oder
nur unzureichend, hat der Vermieter das Recht, seine Leistung zu verweigern. Der Kunde sorgt für eine sicher
Lagerung und Bewachung des gesamten bereitgestellten Materials zwischen An- und Abtransport. Bei den
Veranstaltungen trägt der Kunde die Kosten für eine angemessene Verpflegung und, bei mehrtägigen
Veranstaltungen, Unterbringung des Montage- und Bedienpersonals. Das Hinzumieten weitern Materials ist
auch nach Vertragsschluss grundsätzlich möglich, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Ggf.
anfallende GEMA oder GEZ Gebühren sind in vollen Umfang durch den Kunden zu tragen. Im Falle der
Gestellung eines DJ-Service hat der Kunde grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf die Gestaltung des
Programms.
c) Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.
9. Haftungsbegrenzung
a) Die ALD- AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der
ALD- AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen haftet die ALD- AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens , des Körpers oder der Gesundheit, wegen der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die ALD- AUDIO & LIGHT DESIGN GmbH
den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender
Haftung nach Satz 1 und 2 gegeben ist. Für den Fall der Vermietung von Material bei dem die ALD – AUDIO &
LIGHT DESIGN GmbH das Personal bedeutet dies insbesondere, dass sich die Haftung der ALD – AUDIO &
LIGHT DESIGN GmbH bei Totalausfall des Materials maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen
Materials beschränkt.
b) Die Regelungen des vorstehenden Abs. a) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für
Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus
unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für
Verzug oder Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Ziff. 3.
c) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
10. Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Tätigkeiten bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und
privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße
für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den
Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Tätigkeiten
überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom
Auftraggeber an ALD-Audio&Light Design GmbH übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Auftraggeber
zurückgesandt.
11. Schlussvorschriften, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und der ALD – AUDIO &
LIGHT DESIGN GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Gummersbach, soweit es sich beim
Kunden um einen Vollkaufmann handelt. Erfüllungsort ist Reichshof-Wildbergerhütte. Sollte eine der Bestimmungen in
diesen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen, die dem
angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.